Sachverständiger Dr. Andreas Laborius

Herr Dr. rer. nat Andreas Laborius wurde am 09.07.20 von der Industrie- und Handelskammer Erfurt zum Sachverständigen von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheidern ernannt. Er ist nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt worden. Herr Laborius ist bundesweit tätig und bedient seine Kunden aus den Büros aus Thüringen und Schleswig-Holstein.

Neues zur 42. BImschV

Alle Bestandsanlagen der 42. BImSchV (Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme) welche vor dem 19.08.2013 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 19.08.2020 von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A gemäß § 14 der 42. BImSchV überprüft werden.

Gefährdungsbeurteilung

Im § 3 (Allgemeinen Anforderungen) der 42. BImschV gibt es die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung.

Vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist durch den Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person zu erstellen.

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Schritte Risikoanalyse (Identifikation von möglichen Gefährdungen und Betrachtung des Risiko hinsichtlich des potenziellen Schadensausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit für Gefährdungen) und Risikobewertung (Priorisierung der Risiken hinsichtlich ihrer potentiellen Auswirkungen auf die hygienische Sicherheit und die daraus abzuleitenden Maßnahmen).

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist im Betriebstagebuch zu dokumentieren.