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Sachverständigen-Prüfung 42 BImSchV

nach §14 der 42 BImSchv durch das Ingenieurbüro Dr. Laborius. Wir setzen uns mit Ihnen gerne in Verbindung. Dr. Laborius von der IHK Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern.
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Approach

Sachverständigenprüfung nach 42 BImSchV

In meiner Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen durch die Industrie- und Handelskammer Erfurt, unterstütze ich aktiv Betreiber von Anlagen, die in den Geltungsbereich der 42. BImSchV fallen.

Mein Ziel ist es, sie bei der Erfüllung der umfangreichen Betreiberpflichten zu unterstützen, die sich aus den rechtlich verbindlichen Vorgaben der Verordnung ableiten.

 

Approach

Wie ist der Ablauf?

Die Überprüfung von Bestandsanlagen, darunter Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, die vor dem 19.08.2013 in Betrieb genommen wurden, ist bis zum 19.08.2020 gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Überprüfung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine Inspektionsstelle Typ A gemäß § 14 der 42. BImSchV.

Es ist wichtig zu betonen, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung, wie beispielsweise das Versäumen von Fristen, von der zuständigen Behörde als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden können. Diese Verstöße können zu entsprechenden Sanktionen führen.

Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen lade ich Sie herzlich dazu ein, von mir ein detailliertes Angebot für eine Sachverständigenprüfung einzuholen. 

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Fragen in Zusammenhang mit der Sachverständigenprüfung nach 42 BImSchV?

Wer darf prüfen?

Die Überprüfung wird durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A durchgeführt.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach § 14 der 42. BImSchV bin, führe ich gerne die Sachverständigenprüfung bei Ihnen durch.
Ich schicke Ihnen gerne ein Angebot.

Welche Fakten müssen Sie kennen?

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen gemäß § 14 der 42. BImSchV in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Diese Pflicht ist für Betreiber von zentraler Bedeutung. Die durchgeführten Sachverständigenüberprüfungen werden auf der Website https://kavka.bund.de eingetragen und stehen somit inhaltlich den Aufsichtsbehörden zur Verfügung.

Sofern Betreiber diese Frist nicht einhalten, sind gesetzlich vorgesehene Auflagen und/oder Bußgelder anwendbar. Die Überprüfung ist alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschrieben.

Das Überprüfungsprotokoll wird an die zuständige Behörde (Umweltamt) übermittelt bzw. unter https://kavka.bund.de hochgeladen.

Für weitere Informationen zu Sachverständigen besuchen Sie bitte den folgenden Link der IHK: https://svv.ihk.de/content/home/home.ihk (Suchbegriff „42. BImSchV“)

Was kostet eine Prüfung?

Die Kosten sind regional sehr unterschiedlich. Sind mehrere Anlagen eines Betreibers am gleichen Ort zu überprüfen, reduziert sich meist der Preis der Einzelanlage.

Die Überprüfung dauert meist zwischen 3 und 8 h und mündet in einem Gutachen, welches dem Betreiber und der zuständigen Behörde spätestens 4 Wochen nach Begutachtung zur Verfügung gestellt werden muss.

Wie ist der Ablauf?

Der Sachverständige prüft in der Regel rechtliche Aspekte und die Einhaltung der Pflichten nach § 3. Im Anschluss erfolgt eine Begehung der Anlage, da zu den Betreiberpflichten auch z.B. die Vermeidung von Totzonen und die Entleerungsmöglichkeit wasserführender Teile gehört.

Haupftaugenmerk ist aber nicht die technische Überprüfung der Anlage.

Nach einer kurzen Einführung geht der Sachverständige mittels Checklisten die §§ der 42. BImSchV durch. Dabei trägt der Prüfer auch Anmerkungen, Fragen oder  im Regelfall direkt in seinen Computer ein.

Die Aussagen des Betreibers sind durch einzusehende Dokumente zu prüfen.

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