+49 36074 632770 info@laborius.de

Die Sachverständigenprüfung

als von der Industrie- und Handelskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern möchte ich Ihnen gerne meine Dienstleisung anbieten.

Der Sachverständige

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (von der Industrie- und Handelskammer Erfurt) unterstütze ich Betreiber von Anlagen, welche in den Geltungsbereich der 42. BImSchV fallen bei der Erfüllung der umfangreichen Betreiberpflichten, die sich aus den rechtlich verbindlichen Vorgaben der Verordnung ableiten.

Bestandsanlagen der 42. BImSchV (Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) welche vor dem 19.08.2013 in Betrieb genommen wurden müssen bis zum 19.08.2020 von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A gemäß § 14 der 42. BImSchV überprüft werden.

Verstösse gegen die Vorgaben der Verordnung, wie z.B. das Versäumen von Fristen können von der zuständigen Behörde als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Sanktionen belegt werden.

Aus diesem Grunde lassen Sie sich von mir ein Angebot bzgl. einer Sachverständigenprüfung machen.

Die oft offenen Fragen!

Wer darf eine Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV durchführen?

Die Überprüfung kann durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden.

Da ich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach § 14 der 42. BImSchV bin, kann und darf ich die Sachverständigenprüfung bei Ihnen durchführen.

Gerne schicke ich Ihnen ein Angebot.

Welche Fakten müssen Sie zur Sachverständigenprüfung nach 42. BImSchV kennen!

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen gemäß § 14 der 42. BImSchV regelmäßig überprüft werden.

Dies ist eine wichtige Betreiberpflicht von zentraler Bedeutung. Die durchgeführte Sachverständigenüberprüfunge wird unter https://kavka.bund.de eingepflegt und steht somit inhaltlich den Aufsichtsbehörden zur Verfügung.

Sollten Betreiber diese Frist nicht einhalten, sind gewisse Auflagen und/ oder Bußgelder gesetzlich vorgesehen.

Die Überprüfung ist eine gesetzliche Pflicht und findet alle 5 Jahre statt.

Das Überprüfungsprotokoll wird an die zuständige Behörde (Umweltamt) übermittelt bzw. unter www.kavka.bund.de hochgeladen.

Die Sachverständigen zum Thema finden Sie unter folgendem Link der IHK: https://svv.ihk.de/content/home/home.ihk (Suchbegriff „42. BImSchV“).

Was kostet eine Sachverständigenprüfung?

Die Kosten sind regional sehr unterschiedlich. Sind mehrere Anlagen eines Betreibers am gleichen Ort zu überprüfen, reduziert sich meist der Preis der Einzelanlage.

Die Überprüfung dauert meist zwischen 3 und 8 h und mündet in einem Gutachen, welches dem Betreiber und der zuständigen Behörde spätestens 4 Wochen nach Begutachtung zur Verfügung gestellt werden muss.

Wie ist der Ablauf einer Sachverständigenprüfung gemäß 42. BImSchV!

Der Sachverständige prüft in der Regel rechtliche Aspekte und die Einhaltung der Pflichten nach § 3. Im Anschluss erfolgt eine Begehung der Anlage, da zu den Betreiberpflichten auch z.B. die Vermeidung von Totzonen und die Entleerungsmöglichkeit wasserführender Teile gehört.

Haupftaugenmerkt ist aber nicht die technische Überprüfung der Anlage.

Nach einer kurzen Einführung geht der Sachverständige mittels Checklisten die §§ der 42. BImSchV durch. Dabei trägt der Prüfer auch Anmerkungen, Fragen oder  im Regelfall direkt in seinen Computer ein.

Die Aussagen des Betreibers werden durch einzusehende Dokumente überprüft.