Durchlaufbetrieb bedeutet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Kreislaufbetrieb stattfindet. In Nassabscheidern, in denen in bestimmten Zeitabständen Frischwasser ganz oder teilweise ersetzt wird, findet ein Kreislaufbetrieb statt. Sie fallen deshalb unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV. Auf die Ausnahmemöglichkeiten nach § 15 der 42. BImSchV wird hingewiesen.
Die 42. BImSchV gibt in § 1 Absatz 2 Nummer 8 an, dass Nassabscheider, die ausschließlich mit Frischwasser im Durchlaufbetrieb betrieben werden, nicht dem Anwendungsbereich dieser Verordnung unterliegen. Wie ist der Begriff „Durchlaufbetrieb“ zu definieren? Bsp.: Ein Wäscherwasservolumen von 200 l wird einmal stündlich durch Frischwasser ersetzt. Stellt dies einen Durchlaufbetrieb dar?
von Andreas Laborius | Jun 23, 2020 | 42