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Durchlaufbetrieb bedeutet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Kreislaufbetrieb stattfindet. In Nassabscheidern, in denen in bestimmten Zeitabständen Frischwasser ganz oder teilweise ersetzt wird, findet ein Kreislaufbetrieb statt. Sie fallen deshalb unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV. Auf die Ausnahmemöglichkeiten nach § 15 der 42. BImSchV wird hingewiesen.