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Wird die Anlage lediglich zu Wartungszwecken außer Betrieb genommen, kann die Messreihe zur Bestimmung des Referenzwertes fortgesetzt werden und die bis dato ermittelten Konzentrationswerte können für die Referenzwertbestimmung mit berücksichtigt werden. Wird allerdings die Anlage im Rahmen der Außerbetriebnahme derart geändert, dass sich die Änderung auf die Vermehrung oder die Ausbreitung von Mikroorganismen auswirken kann, muss erneut eine Referenzwertbestimmung über sechs aufeinanderfolgende Laboruntersuchungen nach Wiederinbetriebnahme der Anlage vorgenommen werden (vgl. § 2 Nr. 12 i.V. mit § 2 Nr. 1).