Wird die Anlage lediglich zu Wartungszwecken außer Betrieb genommen, kann die Messreihe zur Bestimmung des Referenzwertes fortgesetzt werden und die bis dato ermittelten Konzentrationswerte können für die Referenzwertbestimmung mit berücksichtigt werden. Wird allerdings die Anlage im Rahmen der Außerbetriebnahme derart geändert, dass sich die Änderung auf die Vermehrung oder die Ausbreitung von Mikroorganismen auswirken kann, muss erneut eine Referenzwertbestimmung über sechs aufeinanderfolgende Laboruntersuchungen nach Wiederinbetriebnahme der Anlage vorgenommen werden (vgl. § 2 Nr. 12 i.V. mit § 2 Nr. 1).
Die Referenzwertbestimmung einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheiders hat anhand von sechs aufeinanderfolgenden Laborunter-suchungen auf den Parameter „allgemeine Koloniezahl“ zu erfolgen. Der Zeitraum bis zur Bestimmung des Referenzwertes von Verdunstungs-kühlanlagen und Nassabscheidern kann daher mehrere Monate betragen. Wie ist vorzugehen, wenn die Anlage innerhalb dieser Zeit z.B. zu Wartungs-zwecken außer Betrieb genommen muss? Fängt die Messreihe dann wieder bei der ersten Messung an?
von Andreas Laborius | Jun 23, 2020 | 42