Nein. Nassabscheider, die mit VE-Wasser betrieben werden, sind vom Anwendungs-bereich erfasst. Dies gilt auch, wenn sie ausschließlich im Durchlaufbetrieb gefahren werden. Auf die Möglichkeit, eine Ausnahme gem. § 15 Abs. 3 auf Basis eines belastbaren Nachweises zu beantragen, wird hingewiesen.
Fallen Nassabscheider, die ausschließlich mit „VE-Wasser“ (VE = vollentsalztes Wasser), ggf. auch im Durchlauf, betrieben werden, aus dem Anwendungsbereich der Verordnung?
von Andreas Laborius | Jun 23, 2020 | 42