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Nein. Nassabscheider, die mit VE-Wasser betrieben werden, sind vom Anwendungs-bereich erfasst. Dies gilt auch, wenn sie ausschließlich im Durchlaufbetrieb gefahren werden. Auf die Möglichkeit, eine Ausnahme gem. § 15 Abs. 3 auf Basis eines belastbaren Nachweises zu beantragen, wird hingewiesen.