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Zum Zeitraum der Ermittlung des Referenzwertes gibt es in der Verordnung keine konkrete Festlegung. Dies ist u. a. der Vielzahl unterschiedlicher Anlagentypen, Be-triebsweisen und Betriebszustände geschuldet. Ziel ist es, mit dem Referenzwert möglichst repräsentativ den „Normalzustand“ der konkreten Anlage hinsichtlich der allgemeinen Koloniezahl zu charakterisieren. Dieser Normalzustand unterliegt bei vielen Anlagentypen gewissen Schwankungen, die durch eine Reihe von Einflussfaktoren (z. B. Außentemperatur, chemische und physikalische Parameter des Nutzwassers, Kapazitätsauslastung u. v. m.) beeinflusst werden. Diesbezüglich ist der Betreiber angehalten, den Referenzwert unter den Betriebsbedingungen ermitteln zu lassen, die den „Normalbetrieb“ möglichst repräsentativ abbilden. Die VDI 2047 Blatt 2 führt hierzu aus, dass der Normalzustand (Referenzwert) über mindestens sechs wiederholte Bestimmungen (Empfehlung: monatlich) zu ermitteln ist.

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