Ja. Gemäß § 3 Abs. 8 sind Laboruntersuchungen und die dafür erforderlichen Probenahmen jeweils von einem akkreditierten Prüflaboratorium durchführen zu lassen.
Nach § 3 Abs. 5 hat der Betreiber sicherzustellen, dass dem Nutzwasser zugesetztes Zusatzwasser die in Anlage 1 genannten Prüfwerte 2 (Legionellenkonzentration) nicht überschreitet. Sind Laboruntersuchungen und die dafür erforderliche Probenahme durch ein akkreditiertes Prüflaboratorium vornehmen zu lassen?
von Andreas Laborius | Juni 23, 2020 | 42