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Separate Tropfenabscheider, die kein Bestandteil eines Nasswäschers sind, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV. Die 42. BImSchV definiert einen Nassabscheider unter § 2 Nr. 7 als Abscheider, der dem Entfernen fester, flüssiger und gasförmiger Verunreinigungen aus einem Abgas mit Hilfe einer Waschflüssigkeit dient, wobei die Verunreinigungen an die in die Abgasströmung eingebrachte Waschflüssigkeit gebunden und mit dieser zusammen abgeschieden werden; ausgenommen sind Biowäscher.
Laut VDI 3679 sind Tropfenabscheider in jedem Nassabscheider integriert. Dabei wird eine Waschflüssigkeit in die Strömung eingebracht, diese bindet die zu eliminierende Stoffe, der Tropfenabscheider entfernt dann die Flüssigkeitstropfen aus dem Abgas. Zudem werden Tropfenabscheider auch zur Abreinigung flüssiger Verunreinigungen z.B. bei Kühltürmen oder in der Klimatechnik genutzt. Es werden Zyklone, Lamellen-abscheider, Schüttungen, Füllkörpersäulen und Drahtgestrick-Tropfenabscheider eingesetzt. Als Bestandteil eines Nasswäschers oder einer Verdunstungskühlanlage fallen Tropfenabscheider mit unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV, soweit die zugehörige Anlage unter die Verordnung fällt.

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