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Bei Luftbefeuchtungsanlagen zur Stallkühlung/ Reinigung der Stallluft sind verschiedene Einbausituationen/ Verwendungszwecke zu unterscheiden:

  1. Kühlung der Ansaugluft durch Sprühbefeuchtung im zentralen Frischluftkana
  2. Kühlung der Stallluft durch Wasserversprühung ins Stallgebäude
  3. Reinigung der Stallluft durch Wasserversprühung ins Stallgebäude

Bei Fall 1. und 2. handelt es sich um eine raumlufttechnische Anlage, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 nicht unter den Anwendungsbereich der VO fällt.
Bei Fall 3. ist zunächst zu prüfen, ob es sich um einen Nassabscheider handelt. Handelt es sich um einen Nassabscheider, fällt die Anlage unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Soweit ausschließlich Frischwasser im Durchlaufbetrieb eingesetzt wird, ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 erfüllt.

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