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Die Parameter werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Diese ist gemäß § 3 Abs. 4 der 42. BImSchV vor Inbetriebnahme oder vor Wiederinbetriebnahme zu erstellen. Es ist empfehlenswert die Gefährdungsbeurteilung, insbesondere aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, auch für Bestandsanlagen zu erstellen.
„Geeignete Methoden und zielführende Parameter für die vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen sind einschlägigen technischen Regelwerken, u. a. der VDI 2047 oder der VDI 3679, zu entnehmen.“ (Bundesrat-Drs. 242/17). Die VDI Richtlinie 2047 Blatt 2 konkretisiert im Kapitel 9.3 den Stand der Technik hinsichtlich Hygienekontrollen und gibt Empfehlungen zu Parametern der betriebsinternen Kontrollen. Insbesondere wird auf die Abschätzung der Gesamtkoloniezahl (Bakterien) mittels Eintauch-Nährmedien (Dip-Slides) hingewiesen. Für Nasswäscher sind die entsprechenden Regelungen in der VDI Richtlinie 3679 Blatt 1 Abschnitt 9.2.3. einschlägig.