+49 36074 632770 info@laborius.de

Für Anlagen nach der 42. BImSchV ist eine zusätzliche anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Bei der Erstellung ist eine hygienisch fachkundige Person zu beteiligen. Für Verdunstungskühlanlagen macht die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 im Kapitel 9.2 Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung. Für Nassabscheider erfolgt dies in der VDI-Richtlinie 3679 Blatt 1 in Kapitel 9.1.3 und für Kühltürme in der VDI-Richtlinie 2047 Blatt 3 im Kapitel 6.2.
Der erste Schritt ist die Risikoanalyse, diese dient der Identifizierung hygienisch kritischer Stellen und Betriebszustände. Es werden mögliche Gefährdungen im Hinblick auf die hygienische Sicherheit, die Prozesssicherheit und die Anlagensicherheit ermittelt. Die Mindestangaben für die notwendige Dokumentation der technischen Daten der Anlage sind der VDI RL 2047 Blatt 2 unter 9.2 bzw. Blatt 3 unter 6.2 zu entnehmen. Dazu zählen:
Anlagenschema, technische Daten, eingesetzte Werkstoffe, Behandlungsprogramme, Betriebsweise, Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle, Wasserbeschaffenheit und Bewertung des Aufstellorts im Hinblick auf mögliche Expositionen.
Das Risiko wird anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potentiellen Schadensausmaß abgeschätzt, dieses kann unter Zuhilfenahme einer Risikomatrix erfolgen.
Im zweiten Schritt, Risikobewertung, erfolgt eine Priorisierung der Risiken anhand ihrer potenziellen Auswirkungen auf die hygienische Sicherheit und die daraus abzuleitenden Maßnahmen.
Basierend auf der Risikobewertung wird ein Maßnahmenplan erarbeitet, welcher Vorgaben zur Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebes der Anlage beinhaltet und Standardreaktionen bei Abweichungen vom hygienisch unbedenklichen Betrieb beinhaltet, d. h. technische Maßnahmen bei Überschreitung von Prüfwerten sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Überschreitung von Maßnahmenwerten (s. S. 32 Begründung zur 42. BImSchV, Bundesratsdrucksache 242/17).
Auch nach einer Änderung der Lage, Beschaffenheit oder Betriebs der Anlage, die sich auf die Vermehrung oder Ausbreitung von Legionellen auswirken kann, ist eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist im Betriebstagebuch zu dokumentieren.