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Ihr Sachverständiger zur 42 BImSchV

Dr. Andreas Laborius

Dr. Laborius von der IHK Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern.

Wir setzen uns mit Ihnen gerne in Verbindung

Ihr Sachverständiger zur 42 BImSchV

„Ich, Dr. Andreas Laborius, fungiere als Ihr Sachverständiger gemäß der 42. BImSchV.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme durch die Industrie- und Handelskammer Erfurt, unterstütze ich Betreiber von Anlagen, die unter die 42. BImSchV fallen. Meine Unterstützung erstreckt sich auf die Erfüllung der umfangreichen Betreiberpflichten, die sich aus den rechtlich bindenden Vorgaben dieser Verordnung ergeben.“

Bestandsanlagen

Bestandsanlagen, wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, die vor dem 19.08.2013 in Betrieb genommen wurden, müssen bis spätestens 19.08.2020 von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A gemäß § 14 der 42. BImSchV überprüft werden.

In Fällen von Verstößen gegen die Vorgaben der Verordnung, beispielsweise durch das Versäumen von Fristen, können entsprechende Sanktionen seitens der zuständigen Behörde als Ordnungswidrigkeiten verhängt werden.

Daher empfehle ich dringend, von meiner Seite ein verbindliches Angebot für eine Sachverständigenprüfung einzuholen.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine müssen akribisch gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Erstens erfolgt die Prüfung alle 5 Jahre nach der Inbetriebnahme und dann wiederkehrend. Die festgelegten Termine richten sich nach dem Erstprüfungsdatum:

  • Vor 19.08.2011: Die Prüfung sollte bis zum 19.08.2019 durchgeführt werden.
  • Vor 19.08.2013: Die Prüfung ist bis spätestens 19.08.2020 erforderlich.
  • Vor 19.08.2015: Eine erneute Prüfung muss bis zum 19.08.2021 erfolgen.
  • Vor 19.08.2017: Die Prüfung ist bis 19.08.2022 vorzunehmen.

Zweitens sind gemäß dem Fragenkatalog der LAI Anlagen spätestens 5 Jahre nach dem festgelegten Erstprüfungstermin erneut zu prüfen. Die dafür festgelegten Wiederholungsprüfungstermine für Bestandsanlagen sind:

  • Vor 19.08.2011: Die Wiederholungsprüfung sollte spätestens bis 19.08.2024 erfolgen.
  • Vor 19.08.2013: Die nächste Wiederholungsprüfung ist bis 19.08.2025 erforderlich.
  • Vor 19.08.2015: Bis spätestens 19.08.2026 ist eine erneute Prüfung notwendig.
  • Vor 19.08.2017: Die Wiederholungsprüfung sollte bis zum 19.08.2027 durchgeführt werden.

Prüfungsablauf

Im weiteren Verlauf wird der Ablauf detailliert skizziert. Die umfassende Prüfung bezieht sich auf den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb seit dem Inkrafttreten der 42. BImSchV oder seit der letzten Sachverständigenprüfung. Diese unerlässliche Prüfung muss durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgen.

Die detaillierten Inhalte der Prüfung umfassen den technischen Aufbau und Zustand der Anlage, durchgeführte Laboruntersuchungen, Eigenkontrollen, Kontrollen bei Anstiegen der Kolonienzahl, Vollständigkeit des Betriebstagebuchs, Gefährdungsbeurteilung sowie weitere anspruchsvolle Überwachungsanforderungen.

Der zeitliche Ablauf beträgt in der Regel etwa 3 bis 6 Stunden vor Ort, abhängig von der Komplexität der Anlage.

Dr. Andreas Laborius, Sachverständiger 42 BImSchV

Dr. Andreas Laborius, Sachverständiger 42 BImSchV

Sachverständiger nach 42 BImSchV

„Dr. Laborius, ein von der IHK Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, ist spezialisiert auf die Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in Kontakt zu treten!“

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