Alle Bestandsanlagen der 42. BImSchV (Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme) welche vor dem 19.08.2013 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 19.08.2020 von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A gemäß § 14 der 42. BImSchV überprüft werden.
Neues zur 42. BImschV
von Andreas Laborius | Juni 21, 2020 | News